Hier finden Sie Antworten auf die gängigsten Fragen rund um WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Verwaltungswechsel und unsere Arbeitsweise. Ist Ihre Frage nicht dabei, schreiben Sie uns einfach
Ein WEG-Verwalterwechsel läuft in fünf Schritten ab:
(1) Abberufungsbeschluss in der Eigentümerversammlung
(2) Kündigung des bestehenden Verwaltervertrags
(3) Bestellung des neuen Verwalters per Beschluss
(4) Unterlagenübergabe durch den Vorverwalter
(5) strukturierte Übernahme durch die neue Verwaltung
Wir kümmern uns ab Beschluss um alles Weitere, Unterlagen-Check, Objektbegehung und einen persönlichen Termin mit allen Eigentümern gehören für uns zum Standard.
In der Regel ja.
Für die Abberufung des bisherigen Verwalters und die Bestellung eines neuen Verwalters genügt nach § 26 WEG ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung.
Abweichende Regelungen können sich aus Ihrer Teilungserklärung ergeben.
Das prüfen wir gerne vorab gemeinsam mit Ihnen.
Durch den Wechsel selbst entstehen für die Gemeinschaft keine zusätzlichen Kosten.
Unsere Vergütung ersetzt die des bisherigen Verwalters, sie kommt nicht obendrauf.
Eventuelle Abwicklungskosten beim alten Verwalter (z. B. für Unterlagenübergabe) hängen von dessen Vertragsregelung ab und sind von uns unabhängig.
Die Erhaltungsrücklage gehört der Gemeinschaft und bleibt beim Verwalterwechsel vollständig erhalten. Sie wird im Rahmen der Übergabe auf ein Gemeinschaftskonto übertragen, das wir treuhänderisch für die Eigentümergemeinschaft führen.
Ein Verwalterwechsel dauert in der Regel mehrere Wochen bis wenige Monate, abhängig von der Kündigungsfrist des bestehenden Vertrags und der Vollständigkeit der zu übergebenden Unterlagen.
Wir begleiten den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass es keine Versorgungslücke in der Verwaltung gibt.