Hier finden Sie Antworten auf die gängigsten Fragen rund um WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Verwaltungswechsel und unsere Arbeitsweise. Ist Ihre Frage nicht dabei, schreiben Sie uns einfach
Die Mietverwaltung übernimmt den gesamten Vermietungsalltag: Mietzahlungen überwachen, Mahnverfahren bei Rückständen einleiten, Nebenkostenabrechnungen erstellen, Handwerker für Reparaturen beauftragen, Mieter bei Anliegen betreuen und Wohnungsübergaben dokumentieren.
Sie als Eigentümer werden nur bei größeren Entscheidungen aktiv einbezogen, alles andere läuft über uns.
Die WEG-Verwaltung betrifft das Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft, also das Gebäude als Ganzes. Die Mietverwaltung betrifft das Verhältnis zwischen Ihnen als Vermieter und Ihren Mietern, also einzelne Wohneinheiten.
Wir bieten beides an und verwalten auch einzelne Wohnungen innerhalb einer WEG als Sondereigentumsverwaltung (SE-Verwaltung). So müssen Sie als Vermieter einer Eigentumswohnung nicht selbst zwischen WEG-Entscheidungen und Mieteranliegen koordinieren.
Wir erstellen die Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter, auf Basis der Hausgeldabrechnung (bei WEG-Einheiten) sowie der von Ihnen direkt getragenen Kosten wie der Grundsteuer.
Die Abrechnung ist nachvollziehbar aufgebaut und reduziert Rückfragen von Mietern erheblich.
Wir überwachen den monatlichen Zahlungseingang und leiten bei Rückstand automatisch ein strukturiertes Mahnverfahren ein, mit Zahlungserinnerung, Mahnung und gegebenenfalls Einleitung eines Mahnbescheids.
Sie werden über den Stand informiert und entscheiden gemeinsam mit uns, welche weiteren Schritte eingeleitet werden sollen, bis hin zur Kündigung des Mietverhältnisses.
Ja. Wir begleiten Wohnungsübergaben bei Ein- und Auszügen, dokumentieren den Zustand mit Übergabeprotokoll und Zählerständen und übernehmen die Kommunikation mit dem neuen Mieter.
Auf Wunsch unterstützen wir auch bei der Mietersuche, sprechen Sie uns dazu einfach an.