
Hausverwaltung in Berlin und Umland
Gute Zusammenarbeit
spricht sich herum –
wir sagen Danke dafür.
Eine persönliche Empfehlung ist für uns ein besonderer Vertrauensbeweis.
Denn wer uns weiterempfiehlt, steht mit seinem eigenen Namen für uns ein. Genau dieses Vertrauen wissen wir sehr zu schätzen.
Viele neue Eigentümer und Gemeinschaften werden auf uns aufmerksam, weil bestehende Eigentümer von ihren positiven Erfahrungen berichten.
Für uns ist das die ehrlichste Form von Vertrauen.
Deshalb möchten wir uns dafür ausdrücklich bedanken.
Wenn bei einer Anfrage angegeben wird, durch welchen Eigentümer die Empfehlung erfolgt ist und daraus eine Zusammenarbeit entsteht, erhält der empfehlende Eigentümer eine Prämie in Höhe von einer Monatsvergütung unserer Verwaltungsleistung des geworbenen Objekts.

Wie es funktioniert
01
Kontaktaufnahme
Eine neue Gemeinschaft oder ein Eigentümer meldet sich bei uns
02
Empfehlung nennen
Der Name des empfehlenden Eigentümers oder das Objekt wird angegeben
03
Zusammenarbeit
Es kommt zu einem Verwaltervertrag
04
Prämie
Nach 3 Monaten Verwaltungstätigkeit erhalten Sie Ihre Vergütung
Was bedeutet das konkret für Sie?
Beispiel 1 – Kleine WEG:
10 Einheiten a 40 € pro Einheit / Monat
Monatliche Vergütung:
400 €
Ihre Prämie:
400 € einmalig

Beispiel 2 – Größere WEG:
40 Einheiten a 35 € pro Einheit / Monat
Monatliche Vergütung:
1.400 €
Ihre Prämie:
1.400 € einmalig
Mit steigender Objektgröße wächst auch Ihre Prämie entsprechend!
Empfehlungen basieren auf Vertrauen
Wir verzichten bewusst auf klassische Werbung und setzen stattdessen auf die Erfahrungen unserer Eigentümer.
Denn eine Empfehlung entsteht nur dann, wenn Zusammenarbeit funktioniert, Kommunikation stimmt und Vertrauen aufgebaut wurde.
Für uns ist das keine Selbstverständlichkeit – sondern ein besonders wertvoller Vertrauensbeweis.
Rechtlicher Hinweis
Die Prämie wird gewährt, sofern bei der ersten Kontaktaufnahme der Name des empfehlenden Eigentümers genannt wird. Voraussetzung ist ein wirksam zustande gekommener Verwaltervertrag sowie drei vollständig vergütete Verwaltungsmonate.
Ein Anspruch besteht nicht bei bereits bekannten oder bestehenden Kontakten.

